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Hinweis zur neuen Coronaschutzverordnung 23.11.2021

Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gilt auf der gesamten Platzanlage von Sterkrade-Nord beim Trainings- und Spielbetrieb die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur vollständig geimpfte bzw. genesene Spieler/Trainer/Betreuer etc. am Trainingsbetrieb teilnehmen dürfen.

Zuschauer sind während der Trainingszeiten der Senioren ( 1. Mannschaft, 2. Mannschaft, 3. Mannschaft und Alte Herren) nicht erlaubt.


Zu den Spielen der Senioren haben Zuschauer nur unter Berücksichtigung der 2G-Regel Zutritt zur Platzanlage.

Bitte treffen Sie rechtzeitig vor Spielbeginn im Nordler Park ein und halten ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und einen der folgenden zwei Nachweise bereit:

Einen Coronavirus-Impfnachweis: d.h. den Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff (BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna: 2 Dosen, Janssen/Johnson&Johnson: 1 Dosis). Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei genesenen Personen reicht jeweils eine Impfstoffdosis.

Einen Nachweis über Ihre Genesung von Covid-19:

d.h. eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Corona-Infektion, die molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen wurde. Die Testung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.

Die Nachweise müssen als Ausdruck oder in digitaler Form vorgelegt werden – beispielsweise indem sie in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App hinterlegt werden.

Ein negativer Antigenschnelltest oder PCR-Test berechtigen nicht zum Zutritt zu 2G-Veranstaltungen.


Ausnahmen:

Von der 2G-Regel ausgeschlossen, sind folgende Besucher*Innen:

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Ein Schülerausweis ist vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

* Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegendes Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.


Allgemeine Hinweise:

Im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern.


An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:

Bei der Benutzung unserer Sanitärräume.


Die Anweisungen unseres Ordnungspersonals sind zu beachten.





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