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Aktuelle Beiträge

*Der Beitrag für Jugendliche gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
**Zusätzlich wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € berechnet.

*** Weitere Informationen zu den Beiträgen der Abteilung Badminton stehen auf der Seite der Badminton Abteilung

Die oben aufgeführten Beiträge enthalten jeweils 4,00 € Vereinsbeitrag im Monat. Falls ein Mitglied in mehreren Abteilungen aktiv ist, wird der Vereinsbeitrag nur einmal gezahlt.


Ab 4 Familienmitgliedern wird der Familie ein Rabatt von 20% auf den kompletten Mitgliedsbeitrag gewährt.

Die Beitragszahlung erfolgt im Voraus und zwar ausschließlich durch Bankeinzug. Die vierteljährlichen Abbuchungen erfolgen im Januar/April/Juni/Oktober eines Jahres.

Die Mitgliedschaft endet nur durch schriftliche Kündigung. Die Kündigung ist an die Geschäftsstelle der Spvgg. Sterkrade-Nord, Lütticher Str. 70, 46147 Oberhausen zu richten. Der Austritt kann zum Ende eines Vierteljahres (31.März; 30.Juni; 30.September; 31.Dezember) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden.

Info zur Erstattung der Vereinsbeiträge durch den Sozialleistungsträger

 

So Ihr Kind noch minderjährig ist und Sie für Ihr Kind Grundsicherungsleistungen gem. SGB II (Hartz IV) oder aber für Ihr Kind Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen, besteht die Möglichkeit, dass auch die Mitgliedsbeiträge Ihres Kindes zu unserem Sportverein übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Sozialleistungsträger Ihres Wohnortes nach den jeweiligen Voraussetzungen für die Zahlung. Wird die beantragte Leistung bewilligt, werden Ihnen insoweit monatlich 15,00 € gewährt.

 

Wenn Sie in Oberhausen wohnhaft sind, werden die Leistungen über die Bildungskarte „My Card“ abgerechnet. Hierfür benötigen wir eine Kopie der „My Card“ mit der entsprechenden ID Nummer.

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